Religion: Im Disput mit Zeugen Jehovas     12.Teil                    

In gewohnter Klarheit und Prinzipientreue sagt Jesus Christus 

zur Ehescheidung

„Was Gott verknüpft hat, trenne der Mensch nicht“ 

(Mk 10:9, Mt 19:6):

                   

Unmissverständlich ein Bund Gottes

Obwohl zu einem detaillierten Fall befragt, nämlich der Beliebigkeit, eine Ehefrau zu entlassen, legt Jesus - wie üblich - die Grundlage dar: Eine Ehe wird von Gott geschlossen, es ist ein besonderer, heiliger Vorgang, der sich menschlichem Gutdünken entzieht. Wenn sich ein Mann und eine Frau für einander entscheiden und ein Paar („ein Fleisch“) werden, steht diese beider Entscheidung unter göttlichem Schutz. In der Katholischen Kirche wird dies - um die Bedeutung und den Ernst vor Augen zu führen - in den Rahmen eines formalen Sakramentes gestellt, das sich die Eheleute spenden und in dem die Kirche (nur) als Zeuge dieses heiligen Vorganges auftritt. In Eph 5:32 schreibt Paulus dazu, „dieses Mysterium ist groß“.


Die lebenslange Bindung ist zweifeldfrei der göttliche Wille von Anfang an, und die Scheidung ist eine Regelung des Moses (Mt 19:9) - mag sie auch von JHWH geduldet sein, seinem Wunsche entspricht sie ausdrücklich nicht. Das formuliert Christus ganz unmissverständlich, und zum expliziten Erschrecken seiner Jünger fährt er fort:  

Wer überhaupt seine Frau loslöst und heiratet eine andere, verführt zum Ehebruch sie(Mk 10:11) oder noch deutlicher

Jeder, der seine Frau loslöst und heiratet eine nächste, begeht Ehebruch (Lk 1:18).


Es kann an dieser Stelle noch dahingestellt bleiben, ob „moicheúein = ehebrechen“ (Lk) und „moicháein = verführen“ (Mk) von den Evangelisten nicht vielleicht gleichbedeutend gebraucht werden, denn zum Ehebruch (ver)führen ist nicht anders zu bewerten als ehebrechen - die Aussage bleibt gleich: 

Wer eine(n) andere(n) heiratet, begeht, ob Mann oder Frau (Mk 10:12, Lk 1:18), eine gemäß Dekalog ausdrücklich verbotene Handlung, denn naturgemäß ist göttliches Einwirken irreversibel. Eine spätere Meinungsänderung, verändertes Empfinden, neue Zielvorstellungen machen den göttlichen Akt nicht ungeschehen; dieser ist menschlichen Erwägungen entzogen.

     

Wer eine Ehescheidung legalisiert, missachtet den Willen JHWH


Eine Verheiratung nach einer Scheidung ist für alle verboten; alles andere mag praktischer sein, ist aber nicht biblisch. Das formalistische Argument, die Ehe sei mit Scheidung, mit Ehebruch zerbrochen, also nicht mehr existent, ist nicht relevant, zumal es sich lediglich um eine rein deutsch-sprachige Spitzfindigkeit (-“bruch“) handelt. Die zunehmenden Versuche von Katholiken, zerrüttete Ehen für ungültig erklären zu lassen, und die Bereitschaft bischöflicher Behörden, dem zu folgen, widersprechen christlicher Offenbarung. Auch die Katholische Kirche ist nicht befugt, Ehescheidungen durch Ungültigkeitserklärungen zu umgehen.

       

Doch eine Ausnahme?

Obwohl die Zeugen Jehovas die Ehescheidung grundsätzlich ablehnen, zitieren sie niemals obige Schriftstellen, sondern ausschließlich Mt 19:9 und Mt 5:32, wo sie eine Ausnahme zu sehen glauben. Denn der Bericht des Matthäus, welcher jünger als der des Markus, aber älter als der des Lukas sein soll, beinhaltet zwar zunächst den eingangs vorangestellten eindeutigen Gotteswillen (Mt 19:6), fügt aber dem Zweitheiratsverbot den Einschub hinzu "nicht wegen Unzucht" (Mt 19:9) bzw "außer der Rede von Unzucht" (Mt 5:32 - da „ho pórnos“ generell den Unzüchtigen bezeichnet und nicht nur den käuflichen, scheint im Deutschen „Unzucht“ treffender als „Hurerei“ in NW).

Wirklich eine Ausnahme? Warum gerade wegen Unzucht, wo es doch weit schlimmere Eheverfehlungen gibt? Was passiert bei Gewalt, bei Mordversuchen? Und soll es wirklich in das Belieben des betrogenen Ehepartners gestellt sein (wovon übrigens die Bibel nirgendwo etwas sagt), ob Gottes Verbindungstat bewahrt bleibt? Das ist offensichtlich eine rein menschliche Folgerung aus rein menschlichem Gerechtigkeitssinn und passt überhaupt nicht hinein in die Prinzipienfestigkeit Christi, welcher bereits Lüsternheit auf Dritte als Ehebruch verdeutlicht!

Welche Bedeutung mag der allein bei Matthäus auftretende Einschub haben?


Gem Mt 5:32 sagt Jesus in ausdrücklicher Abkehr vom Überlieferten („ich hingegen, ich sage euch“)

jeder, der seine Frau loslöst außer der Rede von Unzucht, macht sie dazu, ehezubrechen“. Zu beachten ist jetzt aber der oben erwähnte Unterschied von „moicheúein = ehebrechen“ und dem hier verwendeten „moicháein = machen, dass bzw verführen“.

Der verstoßende Ehemann treibt seine Frau in die Sünde des Ehebruchs (da sie gezwungen ist, sich einen anderen Versorger zu suchen) - es sei denn, sie hat den Ehebruch schon begangen. Das ist wohl einleuchtend, und deshalb setzt Christus ohne jede Einschränkung (!) fort 

und wer auch immer eine Geschiedene heiratet, führt zum Ehebruch“ (Das entschiedene „wer auch immer / whoever“ wird in der deutschen NW-Übersetzung leider unterschlagen). Analoges gilt für Mt 19:9. Dass Jesus eine Scheidung bei Hurerei gestattet habe, ist also nicht zutreffend.

   

Im Kontext der absolut unmissverständlichen Zeugnisse von Markus und Lukas, welche man eben nicht einfach unterschlagen darf, wird offenbar, dass man sich bei noch so betrüblicher Unzucht über die von JHWH geschlossene Verbindung nicht hinwegsetzen darf, denn auch nach Matthäus steht am Anfang

(das) trenne der Mensch nicht“!

   

Ein paulinisches Privileg?

In 1.Kor 7:10 betont Paulus das Gottesgebot („nicht ich, sondern der Herr“), dass „eine Frau vom Mann sich nicht trenne“. Falls aber doch, dann „bleibe sie unverheiratet“ (1.Kor 7:11). Auch eine Glaubensverschiedenheit ist belanglos (1.Kor 7:15), ein „Paulinisches Privileg“ zur Scheidung gibt es also keinesfalls.

Dann hingegen glaubt er, den (aus leider ungenannten Gründen) getrennten Männern zugestehen zu müssen: „Wenn du aber doch heiraten solltest, sündigst du nicht“ (1.Kor 7:28) - das allerdings sagt er aus eigenem Dafürhalten (1.Kor 7:25), ausdrücklich nicht aufgrund göttlicher Weisung. Diese seine persönliche Meinung wird man vor dem Hintergrund seiner Ausführungen in diesem Brief, nämlich dem ohnehin baldigen Ende aller Heiraterei, relativieren müssen - und auf seine „Ehe-Gebrauchsanweisung“ verweisen (Eph 5:21ff).


Wer den Willen JHWH bezeugen will, kann sein "Joch" nicht in das Belieben eines betrogenen Ehepartners stellen.

   

Wenngleich das Festhalten der Zeugen Jehovas an dem "Hurerei-Paragraphen" enttäuscht, so ist es doch sehr zu begrüßen ist, dass sie sich gegen die Geissel des Zeitgeistes stemmen und die Ehescheidung im Prinzip ablehnen. Damit stehen sie weit näher an der biblischen Kernforderung als die protestantischen/reformierten Gemeinschaften ("Es ist doch für alle Beteiligten, besonders die Kinder, besser, wenn ...") oder auch der umgreifenden Praxis allzu vieler Katholiken. Ebenso ist nicht zu verhehlen, dass einzelne katholische Oberhirten in Deutschland der protestantischen Einlassung - zwar nicht gestattet, aber akzeptiert und neu gesegnet - nahekommen.




Hier habe ich eine Übertragung von Mt 5:32 gefunden, die weit eleganter ausdrückt, was ich oben in holperiger Wort-für-Wort-Übersetzung dargelegt habe; die unterschiedlichen Wortbedeutungen werden - im Gegensatz zu vielen anderen Bibel-Übersetzungen! - sauber berücksichtigt ["ausliefern" vs "begehen"]:

Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.


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Neumünster, 10.06.2022      *      Egbert W Gerlich     *     egbert@ew-gerlich.de